Unfall. Krankheit und Selbstbestimmung
Sie fahren mit Ihrem Auto zum Einkauf oder zu Freunden bzw. Verwandten und plötzlich verlieren Sie die Kontrolle…
Sie freuen sich auf eine erholsame und sportliche Tour mit Ihrem Fahrrad, doch dann geschieht das Unvorstellbare…
Sie fühlen sich heute noch gesund und stehen mitten im Leben. Jedoch kommt ganz plötzlich und unerwartet der Schlag…In allen drei Szenarien werden Sie von heute auf morgen aus Ihrem Alltag gerissen. Müssen Sie im Krankenhaus behandelt werden, sind nicht mehr ansprechbar und verlieren Ihre Selbstbestimmung, dann müssen andere Personen in Ihrem Namen und für Sie entscheiden. Wie Ihre Behandlung ausfällt entscheiden dabei jedoch nicht immer automatisch Ihre Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder oder Angehörigen. Erst wenn Sie vorab geregelt haben, wer für Sie wie welche Entscheidungen treffen darf, ist sichergestellt, dass nicht nur in Ihrem Namen sondern auch in Ihrem Sinne vorgegangen wird.
Vermeiden Sie gerichtliche Betreuung durch einen vom Amtsgericht bestellten fremden Betreuer.
Das „Fall X“ Paket unterstützt Sie bei der übersichtlichen Archivierung und Aufbewahrung dieser Patientenverfügung. So ist gewährleistet, dass die Beteiligten wissen, wie Sie über Organspende oder lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmungsmaschinen denken. Wie Sie das Fall X Paket sinnvoll nutzen, finden Sie auf unserer FAQ-Seite!